The Assembly may decide.

== Antragstext: ==

Sehr geehrte Damen und Herren,

es beantragt ordnungsgemäßer Teilhaber Nr. 43×84 folgende Beschlussfassung:

Eröffnung eines Antragsportals innerhalb der nachgenannten Website binnen 14 Tagen ab der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland, so dass den Menschen in gleicher Form das Recht zu Teil werde, ihre Positionen für ein besseres Land transparent und chancengerecht darzustellen, oder ggf. neu einzureichen.

https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2020.1

== Teilantrag 1: ==

Als Vorlage soll das Antragsportal des Parteitags 2019.1 Nürnberg (an den UN-Säulen zur Deklaration der Menschenrechte) abzüglich der dort beschlossenen Anträge dienen. Abgelehnte Anträge hingegen sollen nicht übernommen, aber neu eingereicht werden dürfen (opt-in).

Unbeachteten Antragstellern soll im Gegenzug jeweils ein Löschrecht bzgl. ihrer eigenen Anträge bis zum Zeitpunkt deren Aufrufs zuteil werden, sofern diese Anträge nicht einmal von der ordnungsgemäßen Versammlung in Nürnberg geachtet wurden (opt-out).

Begründung:

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte der Vorstand hier das Recht achten, dass gar nicht beachtete Einreichungen wenigstens noch ein weiteres Mal binnen eines Kalenderjahres vorgetragen werden dürfen (in Erinnerungskultur an den Grundwert der Teilhabe).

Insofern dem Antrag technische Hürden entgegenstünden, wird empfohlen, ab Beginn der Versammlung zunächst Antragsportal 2019.1 verbleibend abzuarbeiten, dann satzungsgemäß mit Antragsportal 2020.1 fortzufahren, sofern keine GO-Anträge dem entgegenstehen.

== Teilantrag 2: ==

Als Vorlage soll das Antragsportal wenigstens dem des Parteitags 2019.2 Bad Homburg in antragsfreier Form entsprechen.

Dies betreffe alle beschlossenen, abgelehnten und auch die gar nicht beachteten Anträge der Parteitage 2019.1 und 2019.2.

Begründung:

Wenn altes Recht schon nicht geachtet wird, dann soll neues Recht erst recht nicht geachtet werden.


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== Inklusionsformel (Teilantrag 3): ==

Aus Gründen der Teilhabe soll die Versammlung des BPT 2020.1 zumindest den ersten 100 Menschen offen stehen, die sich bis 10 Uhr am jeweiligen Versammlungstag vor Ort einfinden. Zumindest ein Wachtposten soll ab 8 Uhr mit weißer Flagge am Eingang vor jedem Versammlungsort anzeigen, dass den ersten 100 Menschen der Beitritt zur Versammlung ermöglicht wurde.

Die versammelten Menschen sind aufgefordert, eine geordnete Reihe von Menschen in angemessenem Abstand zueinander zu bilden, zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sofern vor Ort nichts anderes vereinbart wird, soll zunächst 1 m als Richtmaß gelten.

Sofern noch kein Wachtposten gesichtet wurde, der die weiße Flagge hisst, sei die Position frei.

Um 10:00 Uhr soll der amtierende Wachtposten am Eingang eine Piratenflagge aufziehen, zum Zeichen, dass die Versammlung ehrbarer Menschen ordnungsgemäß eröffnet ist. Die am Eingang wartenden Menschen können sich nach eigenem Ermessen anschließen.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Zugang zum Versammlungsort zu gewähren.

Notfalls finde die Versammlung unter freiem Himmel statt.

Es obliege der gewählten Versammlungsleitung in Zusammenarbeit mit den Menschen am Versammlungsort, die Anzahl der Teilhaber vor Ort ggf. per Deklaration auf 100 Menschen zu begrenzen. Sobald die Anzahl von 100 Teilhabern aus Sicht der Versammlungsleitung erreicht wurde, soll sie dem Landesvorstand und ggf. der Bundesversammlung die Beschlussfähigkeit ihrer Versammlung melden.

Auf Zugang wartende Teilhaber sind aufgefordert, zu gewähren, dass zumindest eine Piratenflagge nahe des Eingangs gehisst bleibe, solange die Versammlung tagt. Ab dem Ende der Versammlung soll der amtierende Wachtposten die weiße Flagge hissen, um allen Wartenden anzuzeigen, dass die Versammlung ehrbarer Menschen vor Ort erloschen ist.

Aus Gründen der Machbarkeit wird empfohlen, die Anzahl der gültigen Versammlungen auf 1 Bundesversammlung nebst einer Versammlung pro Bundesland zu je 100 Teilnehmern zu begrenzen.

Das Antragsrecht auf Meldung einer teilhabenden Landesversammlung soll der jeweiligen Versammlungsleitung obliegen. Aus Gründen der Einfachheit sollen subsidiäre Versammlungen unterhalb eines Landesverbandes diesmal kein Teil des BPT 2020.1 sein. Das Land, in welchem der Bundesvorstand seinen Versammlungsraum meldet, soll auf konkurrierende Versammlungen verzichten (Subsidiarität).

Die Anzahl der ordnungsgemäßen Teilhaber am BPT 2020.1 der Piratenpartei Deutschland soll insgesamt auf 1600 begrenzt sein, um die Machbarkeit der Abzählung für alle Verantwortlichen so einfach zu halten, dass insgesamt möglichst kein unnötiger Aufwand entsteht.

Die Versammlung BPT 2020.1 soll mit Beendigung der Versammlung des vom Bundesvorstand ausgewählten Bundeslandes enden.

Die Landesverbände sollen ggf. das Recht haben, nach eigenem Ermessen als ordnungsgemäße Landesversammlung fortzusetzen.

== Salvatorische Klausel: ==

Sofern dieser Einreichung Satzungsrecht ganz oder in Teilen entgegenstehen sollte, sei in verbleibenden Teilen sinngemäß zu verfahren.

Der Bundesvorstand soll fernerhin das Recht haben, Teilantrag 3 auf eigene Verantwortung angemessen abzuändern.

Sofern die Verantwortung für die evtl. Löschung von Teilanträgen auf Bundesvorstand nebst Bundesschiedsgericht fallen würde, soll diesen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte zunächst in allen drei Teilen geheime Abstimmung vorgegeben sein.

Sollten Teilanträge verworfen werden, so soll notfalls zumindest gelten, dass hiermit der Antrag gestellt ist, ein ordnungsgemäßes Satzungsportal für Einreichungen auf Papierform an der ordentlichen Ladungsadresse der Piratenpartei Deutschland in der Hauptstadt Berlin einzurichten. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, soll dies der gültige Versammlungsort am 31.12. des Jahres 2020 sein. Die Einreichungen können, sofern nichts anderes bestimmt wurde, vor Ort in Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden. In diesem Falle sind die Anträge mitzubringen. Das erste Rederecht fällt an den Wachtposten, nachfolgend den ersten Redner der Warteschlange.

Im Zweifel gelte der in der Bundesvorstandssitzung beschlossene Antragstext (notfalls dieser), der umgehend vom Bundesvorstand auf der Bundeswebsite unter www.piratenpartei.de, an geeigneter Stelle innerhalb des Hauptmenüs aufzufinden, zu veröffentlichen ist.

Insofern wird angestrebt, auch Bundes- und Landesvorständen keine unnötigen Aufwände aufzubürden, wie es seit jeher guter Brauch ist.

Vielen Dank!

Teilhaber 43×84.

== Ende der Antragstellung ==

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Mary Stuart.

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